Die Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin

Die Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin

Die Diakonie ist der soziale Dienst der evangelischen Kirche und übernimmt als Wohlfahrtsverband wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Unter dem Dach der Diakonie Hamburg versammeln sich rechtlich eigenständige und unterschiedlich große Träger und Einrichtungen, die in einem oder mehreren Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit tätig sind. Zusammen sind die diakonischen Einrichtungen in Hamburg der größte Arbeitgeber im sozialen Bereich.

Diakonie Hamburg. Unsere Arbeit wirkt.

Die Diakonie Hamburg in Zahlen

Zur Diakonie Hamburg gehören insgesamt 344 Träger. Diese stellen wiederum rund 1.500 Einrichtungen, Angebote und Projekte in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen zur Verfügung. Die Diakonie Hamburg ist damit in allen 104 Stadtteilen der Hansestadt vertreten. Möglich machen dies 20.000 hauptamtlich Mitarbeitende und circa 20.000 ehrenamtlich und freiwillig Engagierte.

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Fragen und Antworten zur Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin

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Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche in Hamburg setzt sich die Diakonie Hamburg für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen und auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind – ganz im Sinne des Wortes „Diakonie“. Im Altgriechischen bedeutet „diakonia“ Dienst an hilfsbedürftigen Menschen. Sie übernimmt die Sozialaufgaben, die der Staat an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege abgegeben hat und kümmert sich hamburgweit um Menschen auf der Suche nach Hilfe, Unterstützung und Rat. Die Diakonie adressiert auch die Ursachen von sozialer Not gegenüber Politik und Gesellschaft. Das schließt gute Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit mit ein. Als Wohlfahrtsverband arbeitet die Diakonie gemeinnützig, das heißt, alle Erträge kommen der Arbeit für Menschen zugute und werden nicht als Gewinn abgeschöpft.

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Nein, die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ist keine Voraussetzung mehr für eine Beschäftigung bei der Diakonie. Nur für ganz bestimmte Positionen, wie z. B. für die Arbeit in der Verkündigung oder evangelischen Bildung ist die Kirchenzugehörigkeit noch Bedingung. Es sind alle Menschen willkommen, die bei der Diakonie arbeiten möchten und die Werte der evangelischen Kirche teilen. Als rechtlich selbständige Träger entscheiden die Einrichtungen der Diakonie Hamburg allerdings eigenständig über die Einstellung neuer Mitarbeitender. Ob bestimmte Voraussetzungen für eine Stelle bestehen, erfahren Sie in den Stellenanzeigen bzw. im persönlichen Gespräch mit dem jeweiligen Arbeitgeber.

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Wie stark der Arbeitsalltag kirchlich geprägt ist, hängt ganz von Ihrem Arbeitsfeld ab – und natürlich der Einrichtung, in der Sie tätig sind. Viele diakonische Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden Raum und Zeit, das Miteinander am Arbeitsplatz zu gestalten und zu pflegen, z. B. in Andachten oder Festen. Im diakonischen Wertebild steht der Mensch im Fokus – sowohl die Menschen, die die Diakonie mit ihrer Arbeit unterstützt und versorgt, als auch die Mitarbeitenden selbst. Bei der Diakonie Hamburg wird viel Wert auf Kollegialität, Teamgeist und gegenseitige Wertschätzung gelegt.

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Die Diakonie zahlt nach Tarifen bzw. nach an Tarifen angelehnten Vereinbarungen und damit in vielen Einsatzbereichen der sozialen Arbeit besser als andere Anbieter. Zum Beispiel erhält eine examinierte Fachkraft in der Altenpflege ein Einstiegsgehalt von ca. 2.930 € (brutto) im Monat; eine Erzieherin bzw. ein Erzieher verdient zu Beginn ca. 2.900 bis 3.230 € (brutto). Hinzu kommen ggf. Zeitzuschläge, Sonderzahlungen, HVV-Fahrtkostenzuschuss, betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen. Je nach Einrichtung können diese Angaben variieren. Bei den diakonischen Arbeitgebern sind außerdem 30 Urlaubstage im Jahr die Regel (bei einer Fünf-Tage-Woche).

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Das deutsche Grundgesetz räumt den Kirchen als Religionsgemeinschaft die Freiheit ein, ein eigenständiges Arbeitsrecht zu erlassen. Im Arbeitsrecht der evangelischen Kirche – und damit auch der Diakonie – wird beispielsweise eine Identifikation mit den christlichen Werten erwartet, auch wenn keine Kirchenzugehörigkeit für die Mitarbeit mehr vorausgesetzt ist. Für Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen gelten natürlich auch grundsätzlich die Arbeitnehmerschutzrechte, die für alle Beschäftigten in Deutschland gelten, z. B. aus dem BGB, dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsgesetz. Zusätzlich gibt es Mitarbeitendenvertretungen, die mit einem Betriebsrat vergleichbar sind und sich für die Belange der Mitarbeitenden einsetzen.

Auf der Website der Diakonie Deutschland finden Sie weitere Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht.

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Die Träger und Einrichtungen sowie Aus- und Weiterbildungsstätten der Diakonie Hamburg bieten vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Die Karrieremöglichkeiten hängen natürlich vom jeweiligen Beruf und der Tätigkeit ab. Bei größeren Trägern gibt es oftmals intern viele Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.

Die unterschiedlichen Träger und Einrichtungen der Diakonie Hamburg treten als eigenständige Arbeitgeber auf, sind allerdings untereinander gut vernetzt, z. B. durch verschiedene Fachveranstaltungen und -gremien, Fortbildungen und bereichsübergreifende Angebote. Von diesem Netzwerk und den Angeboten können die Mitarbeitenden der Diakonie Hamburg profitieren.

Am besten besuchen Sie unsere Jobbörse. Hier werden aktuelle Fach- und Führungspositionen aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Diakonie veröffentlicht.